Die jüngs­ten Unwet­ter und Hoch­was­ser haben zahl­rei­che Haus­be­sit­ze­rin­nen und Haus­be­sit­zer in Öster­reich um ihr Eigen­tum ban­gen las­sen. Mit der pas­sen­den Ver­si­che­rung las­sen sich im Fall des Fal­les zumin­dest die mate­ri­el­len Ver­lus­te ein­däm­men bzw. aus­glei­chen. Tho­mas Save­ra, Ver­si­che­rungs­be­ra­ter beim Zen­tral­ver­band Haus & Eigen­tum, erklärt im Inter­view die wich­tigs­ten Fak­ten


Haus & Eigen­tum: Wel­che Ver­si­che­run­gen bei Wohn­ge­bäu­den sind Stan­dard?


Save­ra: Die Stan­dard­spar­ten in der Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung sind Feu­er, Lei­tungs­was­ser und Haft­pflicht für Haus- und Grund­be­sitz (sie­he §21 Abs. 1 Z. 4–6 MRG).
Dar­über hin­aus gibt es Zusatz­spar­ten wie Sturm und Glas­bruch sowie Stan­d­a­lo­ne-Ver­si­che­run­gen (z.B. eine Tech­nik­ver­si­che­rung für PV-Anla­gen) und spe­zi­el­le Deckungs­er­wei­te­run­gen in den ein­zel­nen Gebäudesparten.Die Spar­ten Sturm und Glas­bruch kön­nen nur nach mehr­heit­li­cher Zustim­mung der Mie­ter abge­schlos­sen wer­den, da die Prä­mie der Gebäu­de­ver­si­che­rung ja über die Betriebs­kos­ten abge­rech­net wird.

Haus & Eigen­tum: Was sind häu­fig auf­tre­ten­de Schä­den, gegen die man auf jeden Fall ver­si­chert sein soll­te? Wel­che Schä­den deckt eine Gebäu­de­ver­si­che­rung ab, wel­che Schä­den sind in ihr nicht ent­hal­ten?


Save­ra: Bei Alt­bau­ten ist die Wahr­schein­lich­keit eines Druck­rohr­ge­bre­chens hoch. Eine bes­se­re Deckung in der Lei­tungs­was­ser­ver­si­che­rung macht sich in der Regel bezahlt.
Jüngst beob­ach­te­ten wir eine Häu­fung von Nie­der­schlags­was­ser­ein­trit­ten an Fens­tern und Bal­kon­tü­ren oder an den Ter­ras­sen selbst. Grund ist meist eine man­gel­haf­te Gebäu­de­ab­dich­tung infol­ge unge­nü­gen­der Instand­hal­tung bzw. ein unsach­ge­mä­ßer Ein­bau. Die Behe­bung von Instand­hal­tungs­män­geln an sich ist nicht ver­si­cher­bar, wohl aber die Behe­bung von Fol­ge­schä­den – hier ist eine aus­rei­chend hohe Ver­si­che­rungs­sum­me zu wäh­len.
Ver­wir­rung herrscht manch­mal dar­über, wofür die Gebäu­de­ver­si­che­rung auf­kommt, und was über die Haus­halts­ver­si­che­rung gedeckt ist. Die Gebäu­de­ver­si­che­rung deckt Schä­den am Gebäu­de selbst, und zwar im Rah­men der bean­trag­ten Spar­ten. Die Haus­halts­ver­si­che­rung hin­ge­gen deckt Schä­den am beweg­li­chen Inhalt der jewei­li­gen Mie­ter oder Bewoh­ner.
Die Basis­de­ckung von Eigen­heim- aber auch von Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­run­gen gegen Natur­ge­fah­ren ist lei­der grund­sätz­lich gering und so bedarf es hier einer genau­en Risi­ko­be­wer­tung und erhöh­ter Deckung.
Haus & Eigen­tum: Kann ich auch mei­nen Gar­ten oder mei­ne Pho­to­­vol­ta­ik-Anla­ge mit­ver­si­chern?
Save­ra: Ja, Pho­to­vol­ta­ik­an­la­gen kön­nen in die Gebäu­de­spar­ten (inkl. Glas­bruch!) ein­ge­schlos­sen wer­den. Sie kön­nen aber auch mit einer umfas­sen­den Tech­nik­ver­si­che­rung, z.B. gegen Bedie­nungs­feh­ler, Unacht­sam­keit oder Blitz­schlag, abge­si­chert wer­den. Dar­über hin­aus kann auch eine Ertrags­ausfallversicherung für PV-Anla­gen abge­schlos­sen wer­den. Außen­an­la­gen, Ein­frie­dun­gen, Pflan­zen und Kul­tu­ren sind auch im Rah­men der Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung ver­si­cher­bar – die­se Deckung ist in aktu­el­len Tari­fen oft bereits ent­hal­ten.


Haus & Eigen­tum: Die letz­ten Tage haben gezeigt, wie wich­tig es ist, auch gegen außer­ge­wöhn­li­che Natur­er­eig­nis­se wie Hoch­was­ser gewapp­net zu sein. Wenn es zum Schlimms­ten kommt: Wie sieht der opti­ma­le Ver­si­che­rungs­schutz aus, um auch gegen Schä­den durch außer­ge­wöhn­li­che Natur­er­eig­nis­se wie Über­schwem­mun­gen und Hang­rut­schun­gen ver­si­chert zu sein?


Save­ra: Der opti­ma­le Schutz ist viel­schich­tig. Er beginnt bei Prä­ven­tiv­maß­nah­men auf bau­li­cher Sei­te und reicht bis zur sinn­vol­len Ver­si­che­rungs­de­ckung nach einem Scha­den­ein­tritt. Der per­fek­te Ver­si­che­rungs­schutz scheint für die meis­ten Ver­si­che­rungs­neh­mer aus kauf­män­ni­scher Sicht erst ein­mal unver­tret­bar. Das ändert sich zu dem Zeit­punkt, an dem ein Scha­den ein­tritt und man sich eine höhe­re Deckung her­bei­sehnt.
Die Stan­dard­de­ckung für Natur­ka­ta­stro­phen vari­iert von Ver­si­che­rer zu Ver­si­che­rer und beträgt zwi­schen
€ 5.000 und € 10.000. Höhe­re Deckun­gen bis rund € 100.000 sind mög­lich, kos­ten aber ent­spre­chend mehr. Dies vor allem dann, wenn sich die Lie­gen­schaft im Risi­ko­ge­biet befin­det, die hohe Deckung also wahr­schein­lich auch kon­su­miert wer­den muss. Die Ver­si­che­rungs­sum­men für Natur­ka­ta­stro­phen sind in der Regel Jah­res­höchstent­schä­di­gungs­sum­men, das heißt, sie ste­hen nur ein­mal pro Jahr zur Ver­fü­gung


Haus & Eigen­tum: Wie kann ich abschät­zen, ob eine Zusatz­ver­si­che­rung gegen Ele­men­tar­schä­den sinn­voll ist?


Save­ra: Das hängt in ers­ter Linie von den ört­li­chen Gege­ben­hei­ten der Lie­gen­schaft ab. Mit dem Stand­ort und sei­nen geo­gra­phi­schen Eigen­hei­ten fällt und steigt nicht nur die Wahr­schein­lich­keit eines Scha­dens durch ein außer­ge­wöhn­li­ches Natur­er­eig­nis, son­dern auch die Ver­si­che­rungs­prä­mie für die­se Deckung.
Bei einem Haus, das unmit­tel­bar neben einem hoch­was­ser­ge­fähr­de­ten Fluss gebaut wur­de, ist die Ein­tritts­wahr­schein­lich­keit eines Hoch­was­ser­scha­dens natur­ge­mäß deut­lich höher als bei einem Haus, das auf der Spit­ze eines Hügels steht. Gleich­zei­tig wird für das Haus auf dem Berg eine höhe­re Wahr­schein­lich­keit für Sturm­schä­den herr­schen als für das Haus am Fluss.
Die wohl bes­te Quel­le zur Abschät­zung des tat­säch­li­chen Risi­kos ist die HORA-Abfra­ge des Bun­des­mi­nis­te­ri­ums für Land- Forst­wirt­schaft (www.hora.gv.at). Hier kann man sich die Gefähr­dungs­la­ge für sei­ne Lie­gen­schaft in Bezug auf Hoch­was­ser, Lawi­nen, Erd­be­ben, Rut­schun­gen, Wind­spit­zen, Blitz­dich­te, Hagel und Schnee­last beschei­ni­gen las­sen und sein Risi­ko auf Ver­si­che­rungs­sei­te dem­entspre­chend ein­de­cken.
Ent­schä­di­gung wird geleis­tet für Hoch­was­ser, Über­schwem­mung, Ver­mu­run­gen, Lawi­nen und Erd­be­ben – den soge­nann­ten außer­ge­wöhn­li­chen Natur­er­eig­nis­sen. Hagel und Sturm (ab 60 km/h) z.B. zäh­len zu den gewöhn­li­chen Natur­er­eig­nis­sen und sind im Rah­men der Spar­te Sturm stan­dard­mä­ßig im Rah­men der Gebäu­de­ver­si­che­rungs­sum­me gedeckt, sofern die­se Spar­te bean­tragt wur­de.


Haus & Eigen­tum: Wann steht mir Ent­schä­di­gung durch die Kata­stro­phen­hil­fe zu?


Save­ra: Der Kata­stro­phen­fonds des jewei­li­gen Bun­des­lan­des gewährt natür­li­chen und juris­ti­schen Per­so­nen eine finan­zi­el­le Hil­fe zur Behe­bung von Schä­den, die durch Hoch­was­ser, Erd­rutsch, natür­lich indu­zier­te ver­ti­ka­le Boden­be­we­gun­gen (ins­be­son­de­re Erd­sen­kun­gen), Ver­mu­rung, Lawi­nen, Erd­be­ben, Schnee­druck, Orkan, Berg­stür­ze und Hagel ent­stan­den sind.
Dadurch, dass die tat­säch­li­che Ent­schä­di­gungs­leis­tung aus dem Kata­strophenfonds Län­der­sa­che ist, gibt es hier teils gra­vie­ren­de Unter­schie­de. Dies betrifft sowohl die Höhe der Ent­schä­di­gung als auch die Ein­tritts­schwel­le – also ab wann Ent­schä­di­gun­gen geleis­tet wer­den.
Grund­sätz­lich muss der Antrag auf Leis­tung bei der jewei­li­gen Gemein­de gestellt wer­den, und Schä­den müs­sen durch einen Amts­sach­ver­stän­di­gen bewer­tet wer­den. Die bei­hil­fe­fä­hi­gen Kos­ten erge­ben sich aus der aner­kann­ten Scha­dens­sum­me abzüg­lich einer all­fäl­li­gen Ver­si­che­rungs­leis­tung.
Die Höhe der Bei­hil­fe bewegt sich zwi­schen 20 % und 100 % (je nach Bun­des­land) der tat­säch­li­chen, geschätz­ten Scha­den­hö­he. Auch die maxi­ma­le Ent­schä­di­gungs­leis­tung vari­iert erheb­lich in den Län­dern. Hier lohnt es sich, die För­der­richt­li­nie des jewei­li­gen Lan­des ein­ge­hend zu stu­die­ren und den Ver­si­che­rungs­schutz ent­spre­chend zu wäh­len. In den meis­ten Län­dern wird im Kata­stro­phen­fall noch eine Art Selbst­be­halt von der För­der­leis­tung abge­zo­gen, wenn Natur­ge­fah­ren gar nicht ver­si­chert waren, wel­che ver­si­cher­bar gewe­sen wären.


Haus & Eigen­tum: Wel­che Daten sind not­wen­dig, um die für ein Gebäu­de jeweils pas­sen­den Ver­si­che­rung zu fin­den?

Save­ra: Fol­gen­de Daten benö­tigt Ihr Bera­ter unter ande­rem für die Bera­tung einer Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung:

  • Adres­se
  • Nutz­flä­che bzw. ver­bau­te Flä­che und Anzahl Gescho­ße
  • Bau­jahr
  • Bau­art (mas­siv, gemischt/Holz) und Dach­ein­de­ckung (hart oder weich)
  • Gewer­be im Gebäu­de (ins­be­son­de­re wenn die gewerb­lich genutz­te Flä­che 1/3 der Gesamt­fläche über­steigt)
  • Infor­ma­ti­on über Anbauten/
    Neben­ge­bäu­de sowie Außen­an­la­gen (auch Schwimm­be­cken)
  • Ein­rich­tun­gen (Inven­tar) im Eigen­tum des Gebäu­de­ei­gen­tü­mers
    (z.B. mit­ver­mie­te­te Küche)
  • Even­tu­ell vor­lie­gen­der Denk­mal­schutz
  • Even­tu­ell vor­lie­gen­de Bau­män­gel oder aktu­el­le Bau­tä­tig­keit
  • Über­gro­ße Gebäu­de­ver­gla­sung (>5m²) sofern die Glas­bruch-
    ver­si­che­rung abge­schlos­sen wer­den soll
  • Vor­han­den­sein einer was­ser­füh­ren­den Kli­ma­an­la­ge, Sprink­ler­an­la­ge oder was­ser­füh­ren­de Fuß­bo­den­hei­zung oder Decken­küh­lung


Haus & Eigen­tum: Kann es in bestimm­ten Fäl­len sinn­voll sein, vor­her Gut­ach­ten ein­zu­ho­len?


Save­ra: Wir emp­feh­len grund­sätz­lich beson­ders bei Erneue­rung einer „alten“ Gebäu­de­ver­si­che­rung ein Gebäu­de­gut­ach­ten auf Rech­nung der Ver­si­che­rungs­ge­sell­schaft erstel­len zu las­sen. Zuletzt in den Jah­ren 2018–2023 sind die Bau­kos­ten in allen Berei­chen mas­siv ange­stie­gen – hier fand von Q1 2018 auf Q1 2024 eine Index­er­hö­hung um 43 % statt – und eine Erhö­hung einer „alten“ Ver­si­che­rungs­sum­me bloß auf Basis des BKI ist in vie­len Fäl­len nicht aus­rei­chend.
Dar­über hin­aus ist ein Gut­ach­ten bei grö­ße­ren bau­li­chen Ver­än­de­run­gen (z.B. Auf­sto­ckun­gen, Dach­ge­schoß­aus­bau­ten) unab­ding­bar, da sonst beson­ders hohe Gefahr für Unter­ver­si­che­rung und damit für Leis­tungs­ein­schrän­kun­gen im Scha­den­fall sei­tens der Ver­si­che­rer besteht. Je bes­ser man ein Risi­ko ver­steht, des­to bes­ser kann man es auch ver- und absi­chern.


Haus & Eigen­tum: Wenn ich Ver­än­de­run­gen z.B. am Gebäu­de oder an des­sen Inven­tar vor­neh­me – wann soll­te ich dies mei­ner Ver­si­che­rung mel­den?


Save­ra: Jede Gefah­ren­er­hö­hung und jede Ände­rung an der ver­si­cher­ten Sache ist grund­sätz­lich dem Ver­si­che­rer anzu­zei­gen, um nicht Gefahr zu lau­fen, die Prä­mie und das Risi­ko in Ungleich­ge­wicht zu brin­gen. Mel­det man wesent­li­che Ände­run­gen am Gebäu­de (z.B. Dach­bo­den­aus­bau) und Ein­rich­tung nicht, begeht man eine Oblie­gen­heits­ver­let­zung, was im Scha­den­fall zur teil­wei­sen Leis­tungs­frei­heit des Ver­si­che­rers füh­ren kann.
Daher unse­re Emp­feh­lung: mel­den Sie Ver­än­de­run­gen an Ihrem Gebäu­de, bevor die­se vor­ge­nom­men wer­den. In vie­len Fäl­len wird es so sein, dass die geplan­te, bau­li­che Ver­än­de­rung kei­ne Gefah­ren­er­hö­hung dar­stellt und daher auch kei­ne Prä­mi­en­er­hö­hung aus­löst.
Wie in vie­len Berei­chen gilt auch hier: durch’s Reden kom­men die Leu­te zusam­men und auch Ver­si­che­rer sind bei ent­spre­chen­der recht­zei­ti­ger Kom­mu­ni­ka­ti­on durch­aus zu Kom­pro­mis­sen bereit.


Haus & Eigen­tum: Wie ver­hal­te ich mich im Scha­dens­fall? Wie doku­men­tie­re ich die Schä­den? Wel­che Unter­la­gen und Doku­men­te soll ich bereit­hal­ten?


Save­ra: Nach Ein­tritt des Ver­si­che­rungs­fal­les hat der Ver­si­che­rungs­neh­mer meh­re­re Oblie­gen­hei­ten zu erfül­len:

  • den Scha­den unver­züg­lich, also ohne unnö­ti­gen Auf­schub zu mel­den.
  • Scha­den­min­de­rungs­pflicht: Alles Zumut­ba­re zu unter­neh­men, den Scha­den mög­lichst gering zu hal­ten. Das beinhal­tet bei­spiels­wei­se die sofor­ti­ge Beauf­tra­gung eines Instal­la­teurs bei einem Was­ser­rohr­bruch (Druck­rohr­ge­bre­chen) oder die Inan­spruch­nah­me eines Dach­de­ckers oder Speng­lers nach einem Sturm­scha­den am Dach, wenn Nie­der­schlag abseh­bar ist. ACHTUNG: Ab einer gewis­sen Scha­den­hö­he ist die Besich­ti­gung bzw. Bewer­tung des Scha­dens durch einen Sach­ver­stän­di­gen der Ver­si­che­rung not­wen­dig. Damit wird sicher­ge­stellt, dass eine frik­ti­ons­freie Scha­den­ab­wick­lung erfol­gen kann.
  • Scha­den­auf­klä­rungs­pflicht: Bei der Auf­klä­rung des Scha­den­fal­les ist mit­zu­wir­ken, dem Ver­si­che­rer alle nöti­gen Infor­ma­tio­nen (sofern mög­lich) bereit­zu­stel­len und z.B. eine Begut­ach­tung durch einen Sach­ver­stän­di­gen nicht zu ver­ei­teln.
    Die Scha­den­mel­dung selbst erfolgt im bes­ten Fall per E‑Mail unmit­tel­bar nach Kennt­nis­nah­me des Scha­dens an den zustän­di­gen Versicherungs­betreuer und ent­hält fol­gen­de Infor­ma­tio­nen:
  • Poliz­zen­num­mer
  • Wo ist was pas­siert?
  • Scha­den­fo­tos
  • Ansprech­part­ner
  • Sofern bereits vor­han­den: Repa­ra­tur­rech­nun­gen bzw. Kos­ten­vor­anschlä­ge

Haus & Eigen­tum: Wel­che Gefah­ren wer­den oft unter­schätzt?


Save­ra: Trotz immer öfter vor­kom­men­der außer­ge­wöhn­li­cher Naturer­eignisse – Öster­reich muss­te heu­er immer­hin schon meh­re­re Hoch­was­ser und Über­schwem­mun­gen erle­ben – wird das Natur­ka­ta­stro­phen­ri­si­ko nach wie vor deut­lich unter­schätzt. Wir erle­ben noch immer vie­le Zins­häu­ser in Wien, die nicht gegen Sturm­schä­den ver­si­chert sind, obwohl wir auch in Wien nicht vor schwe­rem Wind und den dadurch auf­tre­ten­den Schä­den gefeit sind. Dar­über hin­aus ist auch die Kata­stro­phen­de­ckung Bestand­teil der Sturm­ver­si­che­rung und die­se ist, wie wir jüngst gese­hen haben, auch in Wien The­ma.


Haus & Eigen­tum: In wel­chen Berei­chen sind Gebäu­de­be­sit­zer oft unter­ver­si­chert?


Save­ra: Die Unter­ver­si­che­rung beginnt grund­sätz­lich bei der Fest­le­gung des Gebäu­den­eu­bau­wer­tes – vie­le Eigen­tü­mer unter­schät­zen die Neu­bau­kos­ten Ihrer Gebäu­de. Wie schon ein­gangs erwähnt, emp­fiehlt sich hier eine Gebäu­de­be­wer­tung durch einen Sach­ver­stän­di­gen bei der beab­sich­tig­ten Neu­ver­si­che­rung einer Lie­gen­schaft, der dafür Sor­ge trägt, dass die ermit­tel­te Ver­si­che­rungs­sum­me kor­rekt ist.


Haus & Eigen­tum: Wel­che Ver­si­che­run­gen kön­nen in Zukunft an Bedeu­tung gewin­nen?


Save­ra: Auch Mehr­par­tei­en­häu­ser wer­den inzwi­schen immer öfter mit PV-Anla­gen aus­ge­stat­tet. Für eine PV-Anla­ge gilt das­sel­be Ver­si­che­rungs­prin­zip wie für die Gebäu­de selbst: Wer­te soll­ten geschützt wer­den. Der­zeit sind die Prä­mi­en im Ver­hält­nis zur Ver­si­che­rungs­sum­me rela­tiv güns­tig und bie­ten, wie bereits erwähnt, eine fak­ti­sche All­ge­fah­ren-Deckung. g

Wir ver­wei­sen auf unse­re Spe­zi­al­kon­zep­te, die wir für die Mit­glie­der des Zen­tral­ver­ban­des Haus und Eigen­tum mit ver­schie­de­nen Ver­si­che­rern aus­ge­ar­bei­tet haben, sowie auf unser beson­ders güns­ti­ges Spe­zi­al-Rechts­schutz­pro­dukt
für Ver­mie­ter.!

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