Wei­te­re Ein­grif­fe in die Mie­ten auf dem Rücken der Ver­mie­ter sind unsach­lich und rei­ne Gieß­kan­nen­för­de­rung auf Kos­ten Drit­ter – Inves­ti­ti­ons­stopp im Gebäu­de­sek­tor droht!

Bereits letz­tes Jahr wur­de ohne sach­li­che Recht­fer­ti­gung eine gesetz­li­che Miet­preis­brem­se beschlos­sen. Aktu­el­le Zah­len der Sta­tis­tik Aus­tria stel­len schwarz auf weiß klar, dass seit dem Jahr 2020 die Haupt­miet­zin­se gerin­ger gestie­gen sind als die all­ge­mei­ne Infla­ti­on. Laut Sta­tis­tik Aus­tria war die all­ge­mei­ne Preis­stei­ge­rung um 4,4 % höher als die Stei­ge­rung der Haupt­miet­zin­se.

Für ÖHGB-Prä­si­dent RA Dr. Mar­tin Prun­bau­er bedeu­tet die­se wei­te­re Beschnei­dung der Mie­ten einen gefähr­li­chen Rück­schritt. Prun­bau­er betont: „Die wah­ren Preis­trei­ber sind die explo­die­ren­den Kos­ten für Gas, Strom und ande­re Brenn­stof­fe, doch wird die­se Tat­sa­che — so wie auch in den frü­he­ren Dis­kus­sio­nen rund um eine Wert­an­pas­sung der Haupt­miet­zin­se — igno­riert.“

Statt ziel­ge­rich­te­ter Maß­nah­men wird erneut mit der Gieß­kan­ne im ohne­hin stark preis­re­gu­lier­ten Miet­sek­tor auf Kos­ten der Ver­mie­ter ver­teilt. In die­sem Sek­tor woh­nen zu einem beträcht­li­chen Teil Mie­ter und Mie­te­rin­nen, die gut ver­die­nen. Die infla­ti­ons­be­ding­te Teue­rung hat sich auch in stei­gen­den Gehäl­tern nie­der­ge­schla­gen, wodurch die Mehr­be­las­tung weit­ge­hend aus­ge­gli­chen wur­de. Fak­tum ist, dass die Wohn­kos­ten­be­las­tung in Öster­reich seit Jah­ren sta­bil ist und etwa 19 Pro­zent des Haus­halts­ein­kom­mens beträgt.

ÖHGB-Prä­si­dent RA Dr. Mar­tin Prun­bau­er zeigt sich besorgt über die­sen kurz­sich­ti­gen und popu­lis­ti­schen Ein­griff in den Woh­nungs­markt: „Die­se Maß­nah­me wird fata­le Fol­gen für den Gebäu­de­be­stand haben: Inves­ti­tio­nen blei­ben aus, Sanie­run­gen wer­den gestoppt — und der Gebäu­de­be­stand ver­fällt. Erin­nern wir uns an das graue Wien der 70er Jah­re: Genau dort­hin steu­ern wir zurück!“

Die Ver­län­ge­rung der Min­dest­be­fris­tungs­dau­er von drei auf fünf Jah­re ist ein wei­te­rer schwer­wie­gen­der Ein­griff. Beson­ders für klei­ne und mitt­le­re Ver­mie­ter bedeu­tet dies einen Ver­lust an Fle­xi­bi­li­tät — etwa, wenn eine Woh­nung für stu­die­ren­de Enkel­kin­der benö­tigt wird. Die Fol­ge? Weni­ger Woh­nun­gen kom­men auf den Markt. „Ist das wirk­lich gewollt?“, so Prun­bau­er abschlie­ßend.