Mit Hilfe von Energiegemeinschaften können BürgerInnen, Gemeinden sowie Unternehmen gemeinsam kostensparend und dezentral Energie produzieren.
Wenn es um die gemeinsame Erzeugung und Nutzung von Solarenergie geht, werden in Österreich grundsätzlich drei Arten unterschieden: Die Gemeinschaftliche Erzeugungsanlage (GEA), die Erneuerbare-Energiegemeinschaft (EEG) sowie die Bürger-Energiegemeinschaft (BEG).
Am häufigsten ist die GEA, die sich in der Regel auf ein einzelnes Gebäude – wie ein Mehrparteienhaus, Bürogebäude oder Einkaufszentrum – beschränkt. Der gewonnene Strom wird im Gebäude nach Vereinbarung verbraucht, überschüssiger Strom wird in das öffentliche Stromnetz eingespeist. Wer über die Grundstücksgrenzen hinaus Solarstrom teilen möchte, kann eine EEG gründen, sobald die Distanz zwischen den Anlagen zu groß wird, eine BEG. Während es sich bei der GEA um ein loses Zusammenwirken von teilnehmenden Berechtigten handelt, ist für die EEG und BEG die Gründung einer eigenen Rechtsform erforderlich.
Technisch gesehen handelt es sich bei gemeinschaftlichen Erzeugungsanlagen um „normale“ Photovoltaikanlagen, die Umstellung einer bestehenden PV-Anlage ist ohne große Änderungen der Elektroinstallationen oder Verlegung neuer Leitungen im Gebäude möglich. Der produzierte Strom wird grundsätzlich immer zuerst dem Gebäude zugeordnet und erst anschließend als Überschuss in das öffentliche Netz eingespeist.
Wird die öffentliche Netzinfrastruktur über die reine Einspeisung von überschüssig produziertem Strom hinaus genutzt, wie dies bei EEGs und BEGs der Fall ist, werden Netzentgelte fällig. Voraussetzung für die gemeinschaftliche Nutzung von Strom ist das Vorhandensein intelligenter Stromzähler, die vom Netzanbieter bei jedem teilnehmenden Stromanschluss installiert werden und die verbrauchte bzw. erzeugte Energiemenge im 15-Minutentakt präzise erfassen.
Nach Klärung des Betriebs- und Finanzierungsmodell der GEA ist ein mehrstufiger Anmelde- und Registrierungsprozess nötig. Im ersten Schritt muss die GEA auf der Onlineplattform ebUtilities als Marktteilnehmer registriert werden. Im zweiten Schritt erfolgt der Netzzugangsvertrag bzw. die Vereinbarung mit dem Netzbetreiber. Letztlich muss die Anlage im EDA Anwenderportal, der Plattform der österreichischen Energiewirtschaft, registriert und die Zählpunkte der Erzeuger und Abnehmer müssen hinterlegt werden, und es muss der Prozess der Aktivierung zum Netzbetreiber erfolgen. In der Praxis gibt es eine Vielzahl von Betreibermodellen.
Sobald es mehrere NutzerInnen gibt, sind die Messung und verbrauchsabhängige Abrechnung wichtige Überlegungen.
Quelle: Techem
Links:
www.ebutilities.at
www.eda.at/anwenderportal
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