Das Ver­trau­en in die Rechts­si­cher­heit von Geset­zen darf nicht beschä­digt wer­den. Haus­be­sit­zer benö­ti­gen Inde­xie­rung für Inves­ti­tio­nen in den Haus­be­stand.

In der ORF-Sen­dung „Hohes Haus“ vom 12.2.2023 behaup­te­te der Vor­sit­zen­de der Gewerk­schaft Bau-Holz Josef Muchitsch im Inter­view, dass pri­va­te Ver­mie­ter auf der einen Sei­te die Mie­ten erhö­hen wol­len, kri­ti­siert auf der ande­ren Sei­te, dass kei­ne ent­spre­chen­den Inves­ti­tio­nen in den Haus­be­stand vor­ge­nom­men wor­den sei­en.

Ver­trau­en in den Bestand von Geset­zen

Pri­va­te Ver­mie­ter ver­trau­en dar­auf, was SPÖ, Grü­ne, ÖVP und FPÖ im März 2021 beschlos­sen haben, dass es als Aus­gleich für das Aus­set­zen der Richt­wer­te im Jahr 2021 in den fol­gen­den Jah­ren 2022 und 2023 eine Anpas­sung der Richt­wer­te in vol­ler Höhe geben wird. ÖHGB-Prä­si­dent RA Dr. Mar­tin Prun­bau­er fasst die Situa­ti­on zusam­men: „Rechts­si­cher­heit bedeu­tet, dass man dar­auf ver­trau­en kann, dass ein Gesetz nicht beim nächs­ten Wind­stoß wie­der über Bord gewor­fen wird, vor allem dann, wenn unsach­lich und popu­lis­tisch — noch dazu zu Las­ten Drit­ter (der Eigen­tü­mer) — argu­men­tiert wird.

Erneut wird dis­ku­tiert, dass allein auf Kos­ten der Ver­mie­ter, die in der Covid-Pan­de­mie als ein­zi­ge Grup­pe kei­ner­lei Unter­stüt­zung erhiel­ten, „Geschen­ke“ des Staa­tes ver­teilt wer­den. Das ist erschre­ckend eigen­tums­feind­lich.

Anpas­sung anstel­le von Erhö­hung

Prun­bau­er stellt wie­der­holt rich­tig, dass es sich bei den bevor­ste­hen­den Maß­nah­men um eine gesetz­lich vor­ge­se­he­ne Valo­ri­sie­rung, also um eine Wert­an­pas­sung an den Ver­brau­cher­preis­in­dex und nicht um eine Miet­erhö­hung han­delt. Aus den glei­chen Grün­den erfolg­te die mit 1.1.2023 wirk­sam gewor­de­ne Anpas­sung der Gebüh­ren in Wien. „Nach dem Wr. Valo­ri­sie­rungs­ge­setz genügt bereits ein Schwell­wert von nur 3 Pro­zent für eine Anpas­sung. Bei den Richt­wer­ten wird die Valo­ri­sie­rung hin­ge­gen nur alle zwei Jah­re vor­ge­nom­men, beim Kate­go­rie­miet­zins erst dann, wenn ein Schwell­wert von 5 Pro­zent über­schrit­ten wird“, kon­tert Prun­bau­er, der dar­an erin­nert, dass in Wien nicht nur mit Anfang die­ses Jah­res, son­dern bereits ver­gan­ge­nes Jahr eine Anhe­bung der Wie­ner Gebüh­ren vor­ge­nom­men wur­de. Dadurch ist die Anhe­bung natur­ge­mäß „gerin­ger“ aus­ge­fal­len.

Fak­ten & Zah­len

Offen­bar ver­schlie­ßen SPÖ, Arbei­ter­kam­mer wie auch ÖGB die Augen vor den Zah­len der Sta­tis­tik Aus­tria, wonach im Zeit­raum Jän­ner 2021 bis Dezem­ber 2022 die Unter­grup­pe „bezahl­te Woh­nungs­mie­ten“ um gera­de ein­mal 3 Pro­zent gestie­gen sind. Im glei­chen Waren­korb „Woh­nen, Was­ser, Ener­gie“ befin­det sich auch die Unter­grup­pe „Was­ser­ver­sor­gung und sons­ti­ge Dienst­leis­tun­gen (Woh­nung)“, die um 6,9 Pro­zent, „Elek­tri­zi­tät, Gas und ande­re Brenn­stof­fe (Woh­nung)“ um 54,1 Pro­zent und „Instand­hal­tung und Repa­ra­tur der Woh­nung“ um 25,9 Pro­zent gestie­gen sind.

Auch eine Berech­nung der Agen­da Aus­tria bestä­tigt, dass die Wohn­kos­ten seit Jah­ren nahe­zu unver­än­dert bei knapp einem Fünf­tel des ver­füg­ba­ren Haus­halts­ein­kom­mens lie­gen. Die Wohn­kos­ten­be­las­tung in Öster­reich ist im euro­päi­schen Raum im Ver­gleich nach wie vor gering. Laut OECD gehört Öster­reich zu den Län­dern mit den höchs­ten öffent­li­chen Sozi­al­aus­ga­ben. Dazu zäh­len auch Wohn­schirm, Ener­gie­kos­ten­zu­schuss, kal­te Pro­gres­si­on etc.

Ande­re Län­der, ande­re Geset­ze

„Was in ande­ren Län­dern geht, geht sich bei uns nicht aus“, so Prun­bau­er zum Hin­weis von Muchitsch, der auf diver­se Maß­nah­men zur Decke­lung von Inde­xie­run­gen bei den Mie­ten in ande­ren Län­dern ver­weist. Dazu gibt es laut Prun­bau­er nur einen kur­zen Kom­men­tar: „Öster­reichs Miet­recht zählt laut OECD welt­weit zu den am strengs­ten regu­lier­ten Miet­rechts­ge­set­zen. Noch mehr an den Schrau­ben zu dre­hen, gefähr­det unse­ren Haus­be­stand enorm.“

Inves­ti­tio­nen fin­den statt und wer­den durch hohe Bau­kos­ten erschwert

Den Vor­wurf, den ÖGB-Chef Muchitsch erho­ben hat, die Sanie­rungs­ra­te sei gering und Ver­mie­ter wür­den nicht inves­tie­ren, lässt Mar­tin Prun­bau­er nicht gel­ten: „Abge­se­hen von den ver­zö­ger­ten Lie­fer­ket­ten, den mas­siv gestie­ge­nen Bau­ma­te­ria­li­en und Bau­kos­ten berei­tet den Ver­mie­tern das stren­ge Miet­recht und die seit Wochen geführ­ten Dis­kus­sio­nen über eine Inde­xie­rung gro­ße Sor­gen. In einer Sache gibt Prun­bau­er dem ÖGB recht: „Es müs­sen viel mehr Anrei­ze für Inves­ti­tio­nen gesetzt wer­den. Dies betrifft vor allem das Steu­er­recht, um die auf Haus­be­sit­zer zukom­men­den Auf­la­gen im Umwelt­schutz schul­tern zu kön­nen.“

Ver­kür­zun­gen und Ver­un­si­che­rung der Eigen­tü­mer sind jeden­falls kon­tra­pro­duk­tiv

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