Das nun beschlossene Erneuerbare-Wärme-Gesetz sieht vor, dass der Ausstieg aus fossilen Heizsystemen vorwiegend mit förderungsrechtlichen Anreizen gelingen soll.
Am 15.12 passierte das Erneuerbare-Wärme-Gesetz (EWG) den Nationalrat. Es schreibt ein Verbot der Errichtung von Gasheizungen in Neubauten fest.
Weiters beschlossen die Abgeordneten einen Zweckzuschuss an die Bundesländer für die Förderung des Heizungstausches und thermischer Sanierungen.
Während das seit 2020 bestehende Ölkesseleinbauverbot auf zentrale Anlagen abzielt, soll für Neubauten ein Einbauverbot für sämtliche Anlagen, die mit fossilen Brennstoffen betrieben werden können, also etwa auch für dezentrale Gasheizungen, gelten.
Für bereits laufende Geschäftsfälle und Verfahren, die nach den bisher geltenden gesetzlichen Bestimmungen zu behandeln sind, sind Übergangsbestimmungen vorgesehen. Die Regelungen des Ölkesseleinbauverbotsgesetzes 2019 werden in das neue EWG integriert.
Für den Umstieg auf klimafreundliche Heizungen und die Förderung thermischer Sanierungen wird es zusätzlich einen Zweckzuschuss an die Länder für die Jahre 2024 und 2025 im Ausmaß von maximal 50 Mio. Euro geben. Der Zweckzuschuss ist an die Bedingung geknüpft, dass die Länder ihre Fördersätze für thermisch-energetische Sanierungen und den Umstieg auf klimafreundliche Heizungen jedenfalls nicht verringern.
Für das Einbauverbot ist noch eine Notifizierung der Europäischen Kommission notwendig. Die Förderungen hingegen stehen bereits seit Jahresanfang zur Verfügung.