Schar­fe Kri­tik der Haus- und Grund­be­sit­zer an Geld­be­schaf­fungs­ak­tio­nen der Stadt Wien. Eigen­tum darf nicht wei­ter aus­ge­höhlt wer­den.

Auf hef­ti­gen Wider­stand der öster­rei­chi­schen Haus- und Grund­be­sit­zer stößt das erst kürz­lich bekannt gewor­de­ne Vor­ha­ben der Wie­ner Stadt­re­gie­rung, die Kas­sen der Bun­des­haupt­stadt durch neue Steu­ern und Abga­ben zu fül­len.

ÖHGB-Prä­si­dent Dr. Mar­tin Prun­bau­er in einer ers­ten Stel­lung­nah­me: „Es ist im hohen Maße irri­tie­rend, dass die reflex­ar­ti­gen Reak­tio­nen der SPÖ, wenn sie ein Pro­blem zu erken­nen glaubt, dar­in besteht, sofort nach neu­en Steu­ern und Abga­ben zu rufen.“

Es gibt vie­le Grün­de, wes­halb Men­schen in die­sem Land berech­tig­ter­wei­se nicht nur einen Lebens­mit­tel­punkt haben, son­dern meh­re­re. Neben beruf­li­chen Erfor­der­nis­sen spie­len auch fami­liä­re Bin­dun­gen eine wesent­li­che Rol­le. Prun­bau­er: „Egal ob nun Leer­stands- oder Zweit­wohn­sitz­ab­ga­be, die­se dür­fen nicht dazu miss­braucht wer­den, dass Men­schen ihr Eigen­tum ver­kau­fen müs­sen.“

Nach wie vor gibt es kei­ne wis­sen­schaft­lich fun­dier­te und aner­kann­te Defi­ni­ti­on von Leer­stand. Leer­stand kann vie­le Grün­de haben. Abge­se­hen von einem enor­men büro­kra­ti­schen und finan­zi­el­len Auf­wand ist bis heu­te nicht geklärt, wie man zwei­fels­frei Leer­stand erhe­ben kann. Es ist ein offe­nes Geheim­nis, dass mit einer Steu­er auf Leer­stand nicht jene Woh­nun­gen erfasst und auf den Markt gelan­gen, die tat­säch­lich nach­ge­fragt und benö­tigt wer­den. Der Len­kungs­ef­fekt einer sol­chen Maß­nah­me ist gleich null. Pro­fi­tie­ren wür­den aller­dings die Gebiets­kör­per­schaf­ten, deren Kas­sen durch die Ein­nah­men gefüllt wer­den.

Ein­grif­fe die­ser Art sind ideo­lo­gie­ge­trie­ben, vor allem aber unver­hält­nis­mä­ßig. Die Stadt Wien soll anstel­le von neu­en Steu­ern und Abga­ben den Rechen­stift neh­men und bei den Aus­ga­ben anset­zen. Im Bereich der Wohn­po­li­tik ver­weist Prun­bau­er auf das alt­be­kann­te Pro­blem der Fehl­be­le­gung im öffent­li­chen Miet­sek­tor, der mehr als 60 Pro­zent aller Bestand­ver­hält­nis­se umfasst. Hier müss­te die Stadt end­lich aktiv wer­den.

Das stän­di­ge For­dern von neu­en Steu­ern und Abga­ben in einem Hoch­steu­er­land wie Öster­reich macht den Auf­bau und die Erhal­tung von Eigen­tum unnö­tig schwer, gefähr­det die Rechts­si­cher­heit im Land und bedroht die Lebens­qua­li­tät der Men­schen. Hin­zu­kommt, dass eine sol­che Steu­er in einem hohen Aus­maß unse­re Leu­te, den Mit­tel­stand, trifft.

Und es kann offen­kun­dig nicht oft genug betont wer­den: Letzt­lich muss es jedem Eigen­tü­mer über­las­sen blei­ben, was er mit sei­nem Eigen­tum macht.

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