Ein­fluss der Richt­wert­va­lo­ri­sie­rung auf VPI beträgt 0,1 Pro­zent­punk­te. Anpas­sung ist
für Ver­mie­ter unver­zicht­bar, um Inves­ti­tio­nen zu täti­gen und Häu­ser zu erhal­ten
.


Laut WIFO-Direk­tor Prof. Gabri­el Fel­ber­may­er sol­len alle im Kampf gegen
die Infla­ti­on ihren Bei­trag leis­ten. „Der Bei­trag, der den pri­va­ten Ver­mie­tern abver­langt
wird, ist aber unver­hält­nis­mä­ßig“, so ÖHGB-Prä­si­dent RA Dr. Mar­tin Prun­bau­er, der auf
Aus­sa­gen des WIFO-Infla­ti­ons­exper­ten Dr. Josef Baum­gart­ner ver­weist. Die­ser hat­te vor
einer Woche gegen­über Ö1 bekannt gege­ben, dass die Aus­wir­kun­gen der
Richt­wert­an­pas­sung auf die gesamt­ös­ter­rei­chi­sche Infla­ti­on gera­de ein­mal 0,1
Pro­zent­punk­te beträgt.

Die Teue­run­gen im Waren­korb „Woh­nen, Was­ser, Ener­gie” sind in der Peri­ode Jän­ner
2021 bis Dezem­ber 2022 laut Sta­tis­tik Aus­tria um 20,9 Pro­zent gestie­gen. Sieht man sich
die­sen Waren­korb anhand sei­ner Bestand­tei­le genau­er an, ergibt sich fol­gen­des Bild:
„Bezahl­te Woh­nungs­mie­ten“ stie­gen in die­sem Zeit­raum ledig­lich um 3 Pro­zent (!),
wäh­rend sich „Was­ser­ver­sor­gung und sons­ti­ge Dienst­leis­tun­gen“ (Woh­nung) um 6,9
Pro­zent, Instand­hal­tung und Repa­ra­tur der Woh­nung“ um 25,9 Pro­zent erhöht haben.
„Elek­tri­zi­tät, Gas und ande­re Brenn­stof­fe“ (Woh­nung) stie­gen hin­ge­gen um 54,1 Pro­zent.
„Die Geld­ent­wer­tung trifft nicht nur den Mie­ter, son­dern auch den Ver­mie­ter,“ betont
Prun­bau­er. Auch bei den Löh­nen wird ja eine Wert­an­pas­sung begehrt.
„Bei der Anpas­sung der Richt­wer­te han­delt es sich nicht um irgend­wel­che ein­sei­ti­gen und
uner­war­te­ten Erhö­hun­gen der Miet­zin­se, son­dern um gesetz­lich gere­gel­te und
ein­preis­ba­re Anpas­sun­gen an den Ver­brau­cher­preis­in­dex. Gesetz­li­che
Mietz­ins­an­pas­sun­gen sind das abso­lu­te Mini­mum, um die Erhal­tung des Haus­be­stan­des
nicht zu gefähr­den, denn auch Ver­mie­ter müs­sen ihre Immo­bi­li­en erhal­ten und
regel­mä­ßig inves­tie­ren.


Woh­nen ist in Öster­reich im inter­na­tio­na­len Ver­gleich nach wie vor leist­bar. Der Ver­gleich
mit ande­ren Län­dern hinkt, da Öster­reich laut OECD im Miet­recht zu den welt­weit am
strengs­ten regu­lier­ten Län­dern zählt. Man kann unter­schied­li­che Sys­te­me nicht
mit­ein­an­der ver­glei­chen.


Bereits wäh­rend der Pan­de­mie hat­ten Ver­mie­ter Miet­stun­dun­gen, Miet­aus­fäl­len zu
ver­kraf­ten und leis­te­ten anstands­los einen nicht unwe­sent­li­chen Bei­trag zur Bewäl­ti­gung
der Kri­se. Den­noch wur­den sie bei den staat­li­chen Covid-För­de­run­gen über­gan­gen.
Pri­va­te Ver­mie­ter ver­trau­en dar­auf, was SPÖ, Grü­ne, ÖVP und FPÖ im März 2021
beschlos­sen haben, dass es als Aus­gleich für das Aus­set­zen der Richt­wer­te im Jahr 2021
in den fol­gen­den Jah­ren 2022 und 2023 eine Anpas­sung der Richt­wer­te in vol­ler Höhe
geben wird. „Das Ver­trau­en in den Bestand von Geset­zen darf nicht zer­stört wer­den.
Jedes ande­re Vor­ge­hen wäre der Rechts­si­cher­heit abträg­lich“, so Prun­bau­er
abschlie­ßend.