Die beschlossene Verfassungsänderung verleiht den Ländern die Kompetenz, mit hohen Eigentumssteuern gegen den Mittelstand vorzugehen. Erhalt von Eigentum steht auf dem Spiel.
Die Entscheidung des Parlaments, den Ländern die Befugnis zu geben, Steuern auf Leerstand, Freizeit- und Nebenwohnsitze in erheblicher Höhe zu erheben, stößt auf heftige Kritik des Österreichischen Haus- und Grundbesitzerverbandes. Diese Maßnahme öffnet die Tür zu einer beunruhigenden Entwicklung, mit der Eigentumsrechte massiv bedroht und eine Besteuerung ohne fundierte Grundlage ermöglicht werden.
Substanzsteuern gefährden das Eigentum
Der Verfassungsgerichtshof hat entschieden, dass die Länder keine erheblichen Abgaben für Leerstand festsetzen dürfen, weil sie damit in Bundeskompetenz eingreifen. Genau das soll mit dem Verfassungsgesetz umgangen werden und einer Erhöhung dieser Abgabe (Gemeindeeinnahmen) kein Hindernis entgegenstehen.
Wer Eigentum besitzt, soll künftig mehr Steuern zahlen
Für ÖHGB-Präsident RA Dr. Martin Prunbauer beruhen die Argumente der Befürworter dieser Steuern auf wohnpolitischen Milchmädchenrechnungen: „Der lenkungspolitische Effekt solcher Steuern ist zu vernachlässigen und wird nicht dazu führen, dass Wohnungssuchende aus Innsbruck das in Allentsteig befindliche Sommerhäuschen als Hauptwohnsitz beziehen werden. Prunbauer lässt an der Kompetenzübertragung an die Länder kein gutes Haar: „Diese Steuern, die eigentlich Vermögens- und Substanzsteuern sind, treffen nicht nur die Superreichen, sondern auch diejenigen, die sich Eigentum mühsam zusammengespart haben – sei es ein kleines Häuschen auf dem Land oder eine bescheidene Ferienwohnung.“
Dass künftig auch noch Substanzsteuern in einem Hochsteuerland wie Österreich eingehoben werden dürfen, ohne auch nur den geringsten Beweis für tatsächlich hohen Leerstand liefern zu müssen, ist wohnpolitischer Unsinn. Selbst Greenpeace hat erhoben, dass die Leerstandsquote in Österreich nur 4,7 Prozent und in Wien überhaupt nur 3,9 Prozent beträgt. Prunbauer: „Auf Basis dieser Zahlen, die laut Literatur in einer völlig normalen Bandbreite liegen, astronomische Steuern einheben zu dürfen, die die Erhaltung von Eigentum gefährden, ist unseriös.“
Eigentumssteuern: Künftiges Geschäftsmodell der Gemeinden
Vielmehr handelt es sich um ein Geschäftsmodell, das in den Gemeinden die Einnahmen sprudeln lassen soll. Denn Greenpeace errechnete Steuereinnahmen von bis zu 1,7 Milliarden Euro. Der Aufwand, der damit verbunden ist, gleicht jedoch einem Bürokratiemonster.
Wohin führen diese Entwicklungen?
Bedenkliche Diskussionen, um an günstigen Wohnraum zu gelangen, werden in Deutschland bereits veröffentlicht. Dort wird überlegt, wie man Menschen, die zu viel Wohnfläche nutzen, mit einer Alleinwohnsteuer belegen kann (auch Mieter?), damit jüngere Familien in größere Wohnungen ziehen können. „Eigentum darf nicht mit Füßen getreten werden“, warnt Prunbauer.
Für Prunbauer ist eine Länderkompetenz für Leerstands‑, Freizeit- und Nebenwohnsitze mit der legistischen Herausforderung verbunden, künftige Regelungen zu schaffen, die dem Gleichheitsgrundsatz entsprechen. Vor allem empfindlich hohe Abgaben auf Leerstand müssten einer sachlich gerechtfertigten Regelung zugeführt werden. „Derartige Normen müssen der Prüfung durch den Verfassungsgerichtshof Stand halten. Das ist gewiss eine Herausforderung.“